Auf dem Bild sind Fahrräder zu sehen, die in einem Zug stehen.

Fahrradmitnahme im Bus

In den Linienbussen der Firmen „Beck & Schubert“ und der „OVA“ (Omnibus-Verkehr-Aalen) können werktags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss an jeder beliebigen Haltestelle Fahrräder mitgenommen werden. 

Samstags und sonntags kann zeitlich unbegrenzt das Fahrrad mitgenommen werden. Der Preis je Fahrrad beträgt 1 Euro, unabhängig von der Streckenlänge. Maximal zwei Räder, Gruppen ab drei Personen müssen angemeldet werden. Infos unter Telefon 07367 9609-0 (Beck & Schubert) und Telefon 07361 5701-0 (OVA).

Folgende wichtige Hinweise sind zu beachten:

  • Als Fahrrad gelten zweirädrige und einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2 Metern und einem Gesamtgewicht von unter 40 Kilogramm. Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Tandem, Fahrräder mit Anhänger, etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.

  • Es ist unbedingt Rücksicht auf andere Fahrgäste zu nehmen. Das Fahrrad kann nur mitgenommen werden, wenn genügend Platz zur Verfügung steht.

  • Ein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades besteht nicht.

  • Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollatoren haben beim Einstieg Vorrang.

  • Die Entscheidung, ob ein Fahrrad mitgenommen wird, obliegt ausschließlich dem Fahrpersonal – dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.

  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.

  • In unseren Linienbussen dürfen ausschließlich im Bereich des Kinderwagen-/Rollstuhlplatzes bis zu zwei Fahrräder transportiert werden.

  • Der Fahrgast ist für die Sicherung des Fahrrades während der Beförderung selbst verantwortlich. Das Fahrrad ist mit einem Spanngurt zu sichern bzw. während des gesamten Aufenthalts festzuhalten. Das Fahrrad ist so abzustellen, dass es zu keinen Beschädigungen oder Gefährdungen anderer Fahrgäste kommt.

  • Fahrgäste, die ein Fahrrad im Linienbus mit sich führen, haften für alle dem Verkehrsunternehmen oder anderen Personen hieraus entstehenden Schäden.

  • Für Beschädigungen am Fahrrad wird keine Haftung übernommen.